Covid-19 / Corona-Hygienekonzept

Infektionsrisiko mit dem Coronavirus minimieren


Auf der Grundlage des § 17 Abs.4 des Infektionsschutzgesetzes wurde in Baden –

Württemberg eine Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygiene–Verordnung) erlassen.

Hygienekonzept: Bitte beachten Sie ...

In unserem Friseursalon gelten folgende Auflagen:

  • keine spontanen Termine, sondern nur nach telefonischer Vereinbarung
  • Hände desinfizieren (Mittel stehen bereit)
  • Mindestabstand von 1,5 Metern, wo es möglich ist
  • Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend für alle
  • Haare werden immer vor Ort gewaschen – keine Behandlungen an ungewaschenen Haaren
  • Kundenumhänge sind Einmal-Umhänge
  • möglichst keine Begleitpersonen
  • Zutrittsverbot für Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu mit dem Coronavirus infizierten Personen hatten oder typische Symptome aufweisen
  • Datenerhebung Kunden-Kontaktdaten

Weitere Informationen zu den Infektionsschutzvorgaben: